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COVID-19-Impfung in Ihrer Apotheke

Schützen Sie sich vor schweren Krankheitsverläufen

Auch wenn COVID-19 heute für viele Menschen milder verläuft als zu Beginn der Pandemie, kann eine Infektion insbesondere bei älteren Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen weiterhin zu schweren Erkrankungen, insbesondere Atemwegserkrankungen führen. Die COVID-19-Impfung senkt das Risiko für schwere Krankheitsverläufe, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) bestimmten Personengruppen eine regelmäßige Auffrischungsimpfung.

Wer hat Anspruch auf eine COVID-19-Impfung?

In unserer Apotheke dürfen Erwachsene ab 18 Jahren gegen COVID-19 geimpft werden.

Eine jährliche Auffrischungsimpfung wird von der STIKO insbesondere empfohlen für:

  • Personen ab 75 Jahren
  • Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen und Pfleger.innen
  • Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, die das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöhen (dazu gehören u. a.: chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nieren erkrankungen, Diabetes mellitus und andere Stoffwechsel erkrankungen, Adipositas, Erkrankungen des ZNS, geistige Behinderung oder psychiatrische Erkrankungen, Trisomie 21, maligne neoplastische Krankheiten, Langzeitfolgen nach COVID-19
  • Personen mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko, z. B. im Gesundheitswesen oder in der Pflege
  • Angehörige von Risikopersonen mit stark eingeschränktem Immunsystem

Für gesunde Erwachsene unter 75 Jahren wird derzeit in der Regel keine routinemäßige Auffrischungsimpfung empfohlen.

Vor jeder Impfung erfolgt ein persönliches Aufklärungsgespräch sowie die Prüfung, ob eine Impfung in der Apotheke durchgeführt werden kann.

Wird Schwangeren die COVID-19-Impfung empfohlen?


Gesunde Schwangere haben im Vergleich zur gleichaltri gen Allgemeinbevölkerung kein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Für die Impfung in der Schwangerschaft besteht eine Indikation zur Auffri schimpfung nur, wenn eine Grunderkrankung vorliegt oder schwangerschaftsassoziierte Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Bluthochdruck) auftreten, die das Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf erhöhen.


Wann ist der beste Zeitpunkt?

Die jährliche COVID-19-Auffrischungsimpfung sollte vorzugsweise im Herbst erfolgen. Sie kann gleichzeitig mit der Grippeschutzimpfung verabreicht werden. Zwischen der letzten COVID-19-Impfung oder einer SARS-CoV-2-Infektion und der Auffrischungsimpfung sollte in der Regel ein Abstand von mindestens 12 Monaten liegen.

Wer kann nicht in der Apotheke geimpft werden?

Eine Impfung in der Apotheke ist nicht möglich, wenn beispielsweise:

  • Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • Sie aktuell an einer fieberhaften oder schweren akuten Erkrankung (≥ 38,5 °C) leiden. Die Impfung sollte nach Genesung nachgeholt werden.
  • Sie an einem Immundefekt leiden.
  • Sie eine Hühnereiweiß-Allergie oder Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs haben (bitte rufen Sie uns ggf. in der Apotheke zur weiteren Abklärung an)
  • starke Blutverdünner eingenommen werden.
  • Operative Eingriffe in den nächsten 3 Tagen
  • Schwangerschaft (Impfungen sind nur im Ausnahmefall für uns möglich; nehmen Sie Kontakt zu uns auf)

In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt zu wenden.

Was sollten Sie zum Impftermin mitbringen?

Bitte bringen Sie möglichst Folgendes mit:

  • Ihren Impfpass (optional, wenn Eintragung erwünscht)
  • Ihre Gesundheitskarte (bei gesetzlich Versicherten)

Kosten

Gesetzlich Versicherte: Für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

Privatversicherte und Selbstzahler: Kosten für den Impfstoff und Impfleistung können bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und vereinbaren auf Wunsch einen Impftermin.